Platzordnung
C a m p i n g O d e r s b a c h
Platzordnung (Kurzfassung)
● Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung beim Platzwart gestattet.
● Der Platzwart ist berechtigt, den Personalausweis eines jeden Campingastes oder Besuchers einzusehen.
● Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schrittempo gestattet.
● Der Platz ist vom 1. April bis zum 31. Oktober geöffnet.
● Die Platzruhe dauert von 12.00 - 14.00 Uhr (Mittag) und von 22.00 - 7.30 Uhr (Nacht). Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge den Platz befahren. Die Schranke am Platzeingang ist in diesen Zeiten geschlossen.
● Radio , Plattenspieler und Fernsehgeräte sind so einzustellen, dass der Nachbar nicht belästigt wird.
● Offene Feuer, sind nicht erlaubt. Grillen mit Grillgeräten ist nur erlaubt, wenn eine Belästigung der Nachbarn ausgeschlossen ist.
● Abfälle werden getrennt eingesammelt und gehören ausschließlich in die am Müllsammelplatz aufgestellten Container.
● Auf dem Stellplatz dürfen weder Gräben gezogen noch Löcher gegraben werden.
● Hunde sind erlaubt, sind jedoch ständig an der Leine zu führen. Für Sanitärgebäude und Kinderspielplatz besteht Verbot für Tiere. Tierkot hat der Halter sofort zu beseitigen. Bitte Hundetoilette in Platzmitte, am Hauptweg, benutzen.
● Fußballspielen und Skaten in der Freizeitanlage sind nicht gestattet.
● Das Angeln in der Lahn ohne Erlaubnisschein ist verboten. Erlaubnisscheine sind gegen Entgelt beim Platzwart erhältlich.
● Tagesgäste werden gebeten, spätestens bei Einbruch der Dunkelheit den Platz zu verlassen.
● Am Abreisetag ist der Stellplatz bis spätestens 12.00 Uhr zu räumen, bei späterer Abreise wird eine weitere Übernachtungsgebühr fällig.
● Haftung für Unfälle oder Verletzungen, abhanden gekommenes bzw. beschädigtes Eigentum besteht seitens der Platzverwaltung nicht.
● Der Platzwart ist zur Ausübung des Hausrechtes befugt. Er kann die Aufnahme von Personen verweigern oder sie des Platzes verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz erforderlich erscheint, oder wenn gegen die Platzordnung verstoßen wird.


